Arbeitgeberdarlehen

Arbeitgeberdarlehen
Darlehen eines Arbeitgebers an einen Arbeitnehmer.
- Steuerliche Behandlung: (1) Bei echten Darlehen, bei denen eine angemessene Verzinsung und regelmäßige Rückzahlungsraten vereinbart wurden, wird keine Lohnsteuerpflicht ausgelöst. (2) Hat der Arbeitgeber Teile des  Arbeitsentgeltes durch ein A. getarnt (nicht rückzahlbare Beträge), entsteht Lohnsteuerpflicht im Zeitpunkt der Darlehenshergabe ( sonstige Bezüge). (3) Bei Rückzahlung eines bereits versteuerten Darlehens liegen abzugsfähige  Werbungskosten für den Arbeitnehmer vor. (4). Ein später erlassenes, ursprünglich echtes Darlehen wird im Zeitpunkt des Verzichts zu steuerpflichtigem  Arbeitslohn. (5) Bei zinslosem A. oder einem besonders günstigen Zinssatz ist Zinsersparnis u.U. als  geldwerter Vorteil Arbeitslohn. Bei der Versteuerung kann der Zinsvorteil nach § 8 III EStG anhand der Konditionen bewertet werden, die der Arbeitgeber für Darlehn an Fremde verlangt, oder eine Pauschalversteuerung nach § 40 I EStG beantragt werden. In diesem Fall wird ein Zinsvorteil unterstellt, soweit der Darlehnszins (Effektivzins) 5 Prozent unterschreitet (R 31 XI LStR).
- Ausnahmen von der Steuerpflicht der Zinsvorteile: (1) Unabhängig von der Zwecksetzung, wenn die Summe der im Zeitpunkt der Lohnzahlung noch nicht getilgten Darlehen 2.600 Euro nicht übersteigt; ist die Darlehenssumme bzw. der -rest höher als 2.600 Euro, so ist die Zinsersparnis in voller Höhe steuerpflichtig. (2) Eine frühere Befreiungsregelung für Baudarlehn des Arbeitgebers für Wohnungserwerb des Arbeitnehmers wurde 1989 abgeschafft; die Übergangsregelung verlor Ende 2000 ihre Bedeutung.

Lexikon der Economics. 2013.

Игры ⚽ Поможем написать реферат

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Arbeitgeberdarlehen — Arbeitgeberdarlehen,   Überlassung eines bestimmten Geldkapitals oder einer anderen vertretbaren Leistung durch den Arbeitgeber zur freien oder zweckgebundenen Nutzung durch den Arbeitnehmer (Darlehen). Arbeitgeberdarlehen sind lohnsteuerfrei,… …   Universal-Lexikon

  • Arbeitgeberdarlehen — Ein Mitarbeiterdarlehen (auch Personalkredit, Arbeitgeberdarlehen) ist ein Darlehen, das ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer gewährt. Mitarbeiterdarlehen sind in der Regel zinsgünstiger als bankübliche Darlehen. Die meisten Unternehmen orientieren …   Deutsch Wikipedia

  • unverzinsliches Darlehen — ⇡ Arbeitgeberdarlehen …   Lexikon der Economics

  • zinsverbilligte Darlehen — ⇡ Arbeitgeberdarlehen …   Lexikon der Economics

  • Zinsersparnis — ⇡ Arbeitgeberdarlehen …   Lexikon der Economics

  • Zinszuschuss — ⇡ Arbeitgeberdarlehen …   Lexikon der Economics

  • Bankkredit — Ein Kredit (abgeleitet vom lateinischen credere „glauben“ und creditum „das auf Treu und Glauben Anvertraute“) ist die Gebrauchsüberlassung von Geld (Banknoten, Münzen, Giralgeld) oder vertretbaren Sachen (Warenkredit) auf Zeit. Darlehensverträge …   Deutsch Wikipedia

  • Cafeteria-System — Als Cafeteria Modell (auch Cafeteria System) bezeichnet man eine Form eines Vergütungsmodelles im Personalwesen. Intention dieses Modells ist die Erhöhung der Motivation durch individuelle Wahlmöglichkeiten. Das System ist bei den… …   Deutsch Wikipedia

  • Geldverleih — Ein Kredit (abgeleitet vom lateinischen credere „glauben“ und creditum „das auf Treu und Glauben Anvertraute“) ist die Gebrauchsüberlassung von Geld (Banknoten, Münzen, Giralgeld) oder vertretbaren Sachen (Warenkredit) auf Zeit. Darlehensverträge …   Deutsch Wikipedia

  • Kredite — Ein Kredit (abgeleitet vom lateinischen credere „glauben“ und creditum „das auf Treu und Glauben Anvertraute“) ist die Gebrauchsüberlassung von Geld (Banknoten, Münzen, Giralgeld) oder vertretbaren Sachen (Warenkredit) auf Zeit. Darlehensverträge …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”